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| 05.05.2006 LG Berlin: Einstweilige Verfügung gegen 1+1 wegen Domain-Sperrung | |
neu: Diese Infos vorlesen Das LG Berlin (Beschl. v. 27.04.2006 - Az.: 5 O 149/06 via kanzlei-hoenig.info) hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass eine unberechtigte Domain-Sperrung durch 1+1 wieder aufzuheben ist. Antragsteller war der Anwaltskollege Hoenig. Anlaß für die Sperre des Vertrags waren angebliche Alt-Schulden aus einem DSL-Vertrag. Hoenig hatte außerordentlich gekündigt, 1 + 1 akzeptierte dies nicht und sperrte daraufhin seine sonstigen vertraglichen Leistungen, hier: die angemietete Domain. Nähere Infos zu dem Sachverhalt in seinem Blog. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060505000117.html | |
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