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| 27.05.2006 VG Düsseldorf: Verbot für private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig | |
neu: Diese Infos vorlesen Das VG Düsseldorf (Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 757/06) hat das behördliche Verbot für private Sportwetten-Vermittler in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erachtet: "Leitsätze: Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das in Nordrhein-Westfalen geltende Sportwetten-Gesetz verfassungswidrig ist." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060527140417.html | |
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