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VG Düsseldorf: Verbot für private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig
Das VG Düsseldorf (Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 757/06) hat das behördliche Verbot für private Sportwetten-Vermittler in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erachtet:
"Leitsätze:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das in Nordrhein-Westfalen geltende Sportwetten-Gesetz verfassungswidrig ist."
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060527140417.html
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