Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Düsseldorf: Überprüfungspflichten bei angekauften E-Mail-Adressen

Das AG Düsseldorf (Urt. v. 21.04.2006 - Az.: 31 C 1363/06) hatte darüber zu entscheiden, welche Überprüfungspflichten den Käufer von erworbenen E-Mail-Adressen treffen.

Der Beklagte hatte über eBay E-Mail-Adressen zu Werbezwecken eingekauft. In dem Paket befand sich auch die Adresse des Klägers, der aber nie seine Einwilligung in eine Speicherung seiner Daten gegeben hatte.

Der Kläger verlangte daraufhin Unterlassung, dies lehnte der Beklagte jedoch mit dem Argument ab, ihn treffe kein Verschulden, da er die Adressen ja in gutem Glauben erworben habe.

Dieser Ansicht ist das AG Düsseldorf nicht gefolgt, sondern hat den Beklagten zur Unterlassung verurteilt:

"Der Beklagte hat ein Recht des Klägers dadurch verletzt, dass er ihm ohne dessen Zustimmung das streitgegenständliche E-Mail zu Werbezwecken zugesandt hat. Die Rechtswidrigkeit wird indiziert, so dass der Beklagte zu beweisen gehabt hätte, dass er schuldlos gewesen ist. Dies hat er nicht dadurch getan, dass er behauptet, vom Verkäufer der Adresse sei ihm zugesichert worden, dass die gekauften E-Mail-Adressen zu Werbezwecken benutzt werden könnten.

Zumindest fahrlässig hat er die Rechtsgutverletzung des Klägers begangen, denn er hätte sich nicht auf die Zusage des Verkäufers verlassen sondern diese auch nachprüfen müssen.

Die Wiederholungsgefahr ist auch nicht ausgeräumt dadurch, dass der Beklagte erklärt hat, die Adresse des Klägers gelöscht zu haben und keine weiteren Werbemails mehr zu verschicken, dies jedenfalls so lange nicht, als er nicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat (...)."

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen