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  06.06.2006    VG Halle: Private Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig
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Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Halle:

VG Halle, Beschl. v. 04.05.2006 - Az.: 3 B 56/06 HAL

"Leitsatz:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.



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