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| 17.06.2006 OVG Magdeburg: Sportwetten / Reichweite von DDR-Lizenzen | |
neu: Diese Infos vorlesen Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des OVG Magdeburg: OVG Magdeburg, Beschluss v. 04.05.2006 - Az.: 1 M 476/0 "Leitsätze: 1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. 2. Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet nur Wirkung im betreffenden Bundesland." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060617110534.html | |
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