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OVG Magdeburg: Sportwetten / Reichweite von DDR-Lizenzen
Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des OVG Magdeburg:
OVG Magdeburg, Beschluss v. 04.05.2006 - Az.: 1 M 476/0
"Leitsätze:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet nur Wirkung im betreffenden Bundesland."
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060617110534.html
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