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| 19.06.2006 LG Osnabrück: Erste strafrechtliche Verurteilungen wg. Dialer-Betruges | |
neu: Diese Infos vorlesen Wie Dialerschutz.de berichtet, sind Ende letzter Woche die ersten strafrechtlichen Verurteilungen wegen Dialer-Betruges gefallen. Die Angeklagten hatten Webseiten ins Netz gestellt, bei deren Aufruf sich ungewollt 0190-Dialer installierten und heimlich einwählten, so dass für die betroffenen User horrende Kosten entstanden. Erst vor kurzem hatte das AG Hamburg-St. Georg (Urt. v. 16.12.2005 - Az.: 944 Ls 2214 Js 97/04) in dem - soweit ersichtlich - bundesweit ersten strafrechtlichen Gerichtsprozess hinsichtlich Dialer-Betruges einen ähnlichen Sachverhalt zu beurteilen und kam zu dem Ergebnis, dass ein Betrug in einem besonders schweren Fall vorlag und zudem die Veränderung der Internet-Standardverbindung eine strafbare Datenveränderung war. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060619114847.html | |
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