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BVerwG: Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein im Jahre 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde. Eine vor dem 3. Oktober 1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

BVerwG 6 C 19.06 – Urteil vom 21. Juni 2006

Quelle: Pressemitteilung Nr. 34/2006 des BVerwG v. 22.06.2006

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