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  01.07.2006    VG Trier: Private Sportwetten verboten
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Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG München:

VG Trier, Beschl. v. 20.06.2006 - Az.: 6 L 515/06.TR

"Leitsatz:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden."



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