Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Köln: Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschlüssen in 10 gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass Sportvereine, Sportverbände und andere Anbieter von Sportinformationen aus dem Köln-Bonner Raum auf ihren Homepages weiter für Sportwetten von privaten Veranstaltern mit einer Konzession aus dem EU-Ausland werben dürfen.

Eilanträgen u.a. des 1. FC Köln, des KEC, der American Sports GmbH RheinEnergie Köln, des TSV Bayer 04 Leverkusen, der Telekom Baskets Bonn, von RTL und n-tv gegen eine im Mai 2006 ergangene Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gab des Gericht damit teilweise statt. Untersagt bleibt allerdings die Internetwerbung für Veranstalter, die lediglich eine in Nordrhein-Westfalen nicht gültige DDR-Gewerbegenehmigung besitzen.

Die für das Medienrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgericht Köln folgt mit diesen Entscheidungen der Rechtsprechung der für das Gewerberecht zuständigen 1. Kammer des Gerichts, die Mitte Juli in etwa 50 Fällen Eilanträgen privater Wettbüros stattgegeben und deren von den Ordnungsämtern beabsichtigte Schließung vorläufig verhindert hat.

Es spreche einiges dafür, dass das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße, heißt es in der Begründung der jetzt ergangenen Beschlüsse. Der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts könne nicht - auch nicht zeitweise - suspendiert werden. Einem am 28. Juni 2006 in einem gewerberechtlichen Verfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster schlossen sich die Kölner Richter damit nur teilweise an. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hatte mit diesem Beschluss zwar ebenfalls einen Verstoß des staatlichen Wettmonopols in Nordrhein-Westfalen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht angenommen, dem Gesetzgeber aber eine Übergangszeit eingeräumt, um neue, mit dem Europarecht übereinstimmende Vorschriften zu schaffen.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln ist binnen zwei Wochen die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Az.: 6 L 736/06 u.a.

Quelle: Pressemitteilung des LG Köln vom 17.08.2006

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen