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| 10.09.2006 VG Karlsruhe: Vermittlung von privaten Sportwetten verboten | |
neu: Diese Infos vorlesen Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Karlsruhe. VG Karlsruhe (Beschl. v. 17.07.2006 - Az.: 11 K 1386/06): "Leitsätze: 1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. 2. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Baden-Württemberg gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden. 3. Dem Europarecht sind Übergangsfrist, wie sie aktuell das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) bestimmt hat, nicht fremd, so dass die vom BVerfG eingeräumte Übergangsfrist europarechtskonform ist." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060910094654.html | |
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