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| 10.09.2006 VG Karlsruhe: Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt | |
neu: Diese Infos vorlesen Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Karlsruhe. VG Karlsruhe (Beschl. v. 09.08.2006 - Az.: 2 K 500/05): "Leitsätze: 1. Das Bundesland Baden-Württemberg hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) ausreichend umgesetzt. 2. Die landesrechtlichen Regelungen zum Sportwettenrecht sind in Baden-Württemberg somit derzeitig verfassungswidrig. Privaten Sportwetten-Anbietern kann somit keine Untersagungsverfügung ausgesprochen werden. 3. Aus all diesen Gründen ist ein Verbot der privaten Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060910120301.html | |
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