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Verhaltenskodex der Klingelton-Anbieter in Kraft getreten

Weitgehend unbeobachtet von der Öffentlichkeit ist der Verhaltenskodex der deutschen Klingeltonanbieter zum 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.

Die Regelungen enthalten schwerpunktmäßig nachfolgende Bestimmungen:

- Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.

- Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP "Dienstename" beendet er ihn wieder.

- Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.

- Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.

- Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.

- Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.


(Quelle: Zitiert nach der Pressemitteilung v. 04.07.2006 von Jamba)

Knapp 30 Klingelton-Anbieter, u.a. dtms, E-Plus, Jamba, 02 und T-Mobile, haben bislang unterschrieben.

Verbraucherschützer, z.B. no abuse in internet (nain) kritisieren vehement den Verhaltenskodex. Es werde, so die Kritik, ohnehin nur das festgeschrieben, was schon heute gesetzlich vorgeschrieben sei. Zudem fehle an ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Verstößen.

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