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| 30.03.2007 LG Berlin: Schein-Einwilligung bei unerlaubtem Telefonanruf zur Identitätsfeststellung erlaubt | |
neu: Diese Infos vorlesen Wie der Kollege Hoenig in seinem Blog Aktiv-gegen-Spam.de berichtet, hat das LG Berlin (Beschl. v. 27.03.07 - Az.: 15 O 209/07: PDF) eine Frage zur Schein-Einwilligung bei einem unerlaubten Telefon-Anruf zu entscheiden. Der ungewollt Angerufene ging zum Schein auf das Gespräch ein, u.a. um die Identität des Anrufers ermitteln zu können. Dies sei erlaubt, so das Berliner Gericht: "Es ist unerheblich, wenn der Angerufene zunächst zum Schein auf das Angebot des Anrufers eingeht, da dies zur Durchsetzung seines Anspruchs (etwa: Feststellung der Identität des Anspruchsgegners) sinnvoll erscheint." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070330121518.html | |
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