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| 25.08.2007 BGH: Halten eines Domain-Namens durch juristische Person nicht immer Markenverletzung | |
neu: Diese Infos vorlesen Der BGH (Urt. v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 137/04: PDF) hat in Sachen Domain-Recht eine weitere wichtige Entscheidung getroffen: "Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070825135447.html | |
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