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Bunderat akzeptiert Novelle des Urheberrechts

Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle des Urheberrechts akzeptiert und gegen das Gesetz keinen Widerspruch eingelegt.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuerungen, vgl. dazu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 07.07.2007:

- Erhalt der Privatkopie
- Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie
- Schranken für Wissenschaft und Forschung
- Unbekannte Nutzungsarten

Der Bundesrat hatte über die Drucksache BR-Drs. 582/07 (PDF) zu entscheiden, die die ausführliche Fassung der Gesetzesänderungen enthielt. Er hat zwar an mehreren Stellen Kritik angebracht (BR-Drs. 582/1/07:PDF und 582/07(B): PDF), jedoch letzten Endes das Gesetzesvorhaben durchgewunken.

Das Bundesjustizministerium plant das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2008.

Hinweis: Die umstrittene neue Vorschrift, die die Abmahnkosten auf 50,-EUR deckeln soll (§97a UrhG-E) war nicht Gegenstand der Gesetzesänderungen, sondern ist Teil einer anderen Novelle, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.01.2007.

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