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| 29.09.2007 OLG Hamburg: Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig | |
neu: Diese Infos vorlesen Das OLG Hamburg (Beschl. v. 12.09.2007 - Az.: 5 W 129/07) hat entschieden, dass die Einhaltung der Musterwiderrufsbelehrung nicht zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann. Es ging dabei um den Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". "Die Klausel (...) hält die Antragstellerin (...) unter dem Gesichtspunkt der Irreführung über den Fristbeginn (...) für wettbewerbswidrig (...). Dieser Auffassung folgt der Senat entgegen dem Landgericht nicht, so dass eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Antragsgegners zu bejahen und Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. In diesem Punkt entspricht die Belehrung des Antragsgegners nämlich dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV. Zwar ist dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs.2 BGB nicht berücksichtigt. Nach dieser Bestimmung ist es für den Fristbeginn bei der Lieferung von Waren im Fernabsatz nämlich zusätzlich erforderlich, dass die Ware beim Empfänger eingeht (...). Nach Auffassung des Senats stellt es aber zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3 UWG dar, wenn die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dem Mustertext des Gesetzgebers folgt, selbst wenn dieser unvollständig ist. Es wäre ein Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber." Zugleich betont das OLG Hamburg aber noch einmal seine Rechtsansicht, dass die Widerrufsfrist 1 Monat beträgt: "Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot (...) heißt (...)." Das absolute Rechts-Chaos in Sachen Fernabsatzrecht geht also weiter. Die von vielen erwartete Klärung durch den BGH hat sich vor kurzem zerschlagen, da die Revision zwischenzeitlich zurückgenommen wurde, nachdem der BGH gewisse nachteilige Andeutungen gemacht hatte. Nun unterstützt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) finanziell eine Musterklage, die das Problem bis zum BGH tragen soll. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070929115450.html | |
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