Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: Linksetzung auf Webseite mit Fotos

Das OLG München (Urt. v. 26.06.2007 - Az.: 18 U 2067/07) hat entschieden, dass durch eine bewusste Linksetzung auf eine Seite, auf der Fotos einer Person veröffentlicht werden, ein öffentliches zur Schau stellen vorliegt, das grundsätzlich einer Einwilligung des Abgebildeten bedarf:

"Die Klägerin hat Bildnisse des Beklagten veröffentlicht, indem sie sie öffentlich zu Schau gestellt hat (...). Bildnisse werden verbreitet, wenn sie als körperliche Gegenstände weitergegeben werden, und öffentlich zur Schau gestellt, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönlich verbundene Mehrzahl von Personen sichtbar gemacht werden (...).

Letzteres ist hier der Fall. Die Klägerin hat durch die Linksetzung, wie sie im Tatbestand des angefochtenen Urteils geschildert ist, die Streitgegenstand liehen Bildnisse des Beklagten öffentlich zur Schau gestellt. Die Beklagte hat die Linksetzung bewusst eingesetzt, um die Bildnisse in den Wortbericht einzubetten und sie bewusst als Untermauerung für die im Wortbericht geschilderte angebliche Dummheit, Borniertheit und Realitätsverschiebung des Beklagten verwendet."

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen