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| 11.11.2007 Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung | |
neu: Diese Infos vorlesen Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den umstrittenen Gesetzesentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Es handelt sich dabei um die BT-Drs. 16/5846, wonach Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet sind, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden die Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Die Webseiten des Deutschen Bundestages stellen übrigens eigens eine Auflistung der namentlichen Abgeordenten- Abstimmung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de. Es wurde bereits von mehreren Seiten angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20071111115657.html | |
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