
![]() |
Infos der Kanzlei Dr. Bahr http://www.Dr-Bahr.com |
SG Köln: Fernsehsendungs-Jury "DSDS" KSK-pflichtig
Das SG Köln (S 23 KR 3/07) hat entschieden, dass die "Deutschland sucht den Superstar"-Jury, u.a. mit Dieter Bohlen, eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit die Abgaben für die Künstlersozialkasse anfallen.
Es sei - so das Gericht - in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen. Der Fernsehsender RTL muss damit ca. 173.000,- EUR an Sozialabgaben nachentrichten.
Siehe dazu unseren gestrigen Podcast "Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse: Abgabepflicht für Jedermann?", der sich exakt mit dieser Problematik beschäftigt.
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20071116124524.html
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20071116124524.html
