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BVerfG: Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig
Im Rahmen einer Kostenentscheidung hat das BVerfG (Beschl. v. 20.10.2007 - Az.: 1 BvR 973/05) noch einmal klargestellt, dass auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig ist.
Inhaltlich verweist das Gericht dabei auf die bereits im März letzten Jahres ergangene Entscheidung (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01), die damals zum bayerischen Sportwetten-Monoppol ergangen war.
Inhaltlich bringt der aktuelle Beschluss somit keine neuen rechtlichen Erkenntnisse, sondern bestätigt lediglich, dass auch in Niedersachsen die staatliche Ausgestaltung des Glücksspiel-Bereichs gegen Art. 12 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist.
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http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20071116150731.html
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