Aktuelle Infos


  16.11.2007    BVerfG: Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig
Artikel vorlesen lassen neu:  Diese Infos vorlesen

Im Rahmen einer Kostenentscheidung hat das BVerfG (Beschl. v. 20.10.2007 - Az.: 1 BvR 973/05) noch einmal klargestellt, dass auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig ist.

Inhaltlich verweist das Gericht dabei auf die bereits im März letzten Jahres ergangene Entscheidung (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01), die damals zum bayerischen Sportwetten-Monoppol ergangen war.

Inhaltlich bringt der aktuelle Beschluss somit keine neuen rechtlichen Erkenntnisse, sondern bestätigt lediglich, dass auch in Niedersachsen die staatliche Ausgestaltung des Glücksspiel-Bereichs gegen Art. 12 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist.


Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20071116150731.html
<-- vorige Info
nächste Info -->