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| 23.12.2007 LG Hamburg: Verbotene Glücksspiel-Werbung auf Banden in Fussballstadien | |
neu: Diese Infos vorlesen Das LG Hamburg (Urt. v. 07.09.2007 - Az.: 406 O 95/07) hat zur Glücksspiel-Werbung auf Banden in Fussballstadien entschieden: "1. Die Bandenwerbung in Fussballstadien für ausländische Glücksspiel-Anbieter ist nach § 284 Abs.4 StGB verboten. 2. Wer für die Vergabe der Werbeflächen - insbesondere von Fußball-Länderspielen der Deutschen A-Nationalmannschaft sowie hinsichtlich der Spiele des DFB-Vereinspokals, welche live im Fernsehen übertragen werden - berechtigt ist, haftet als Mitstörer." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20071223124918.html | |
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