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| 29.12.2007 BGH: Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen - VOLLTEXT | |
neu: Diese Infos vorlesen Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 15.11.2007 - Az.: III ZR 247/06: PDF) zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen liegt nun im Volltext vor: "Leitsätze: Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam: a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergän-zen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Be-träge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit. d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preis-struktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20071229152053.html | |
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