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| 03.01.2008 Neues Urheberrecht seit 01.01.2008 in Kraft | |
neu: Diese Infos vorlesen Das neue Urheberrecht ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen sind: - Erhalt der Privatkopie - Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie - Schranken für Wissenschaft und Forschung - Unbekannte Nutzungsarten Ausfürhlich zu den Änderungen vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.07.2007. Die umstrittene neue Vorschrift, die die Abmahnkosten auf 50,-EUR deckeln soll (§97a UrhG-E) war nicht Gegenstand der Gesetzesänderungen, sondern ist Teil einer anderen Novelle, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.01.2007. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080103052555.html | |
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