|
|
|||
| 07.01.2008 BGH: Produktwerbung in Schulen u.U. wettbewerbswidrig | |
neu: Diese Infos vorlesen Der BGH (Urt. v. 12.07.2007 - Az.: I ZR 82/05) hat entschieden, dass eine Produktwerbung in Schulen wettbewerbswidrig sein kann: "Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter (...), weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwünsche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentscheidung veranlassen. Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Ent-scheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivatoren eingesetzt werden." Siehe dazu auch die Pressemitteilung des klägerischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv): "Kellogg (Deutschland) GmbH hatte auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage "Kellogg's Frosties für den Schulsport" geworben. Dabei sollten Schülerinnen und Schüler durch den Kauf von Kellogg's-Produkten so genannte "Tony Taler" sammeln, die sie dann in einem Sammelheft gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen konnten. So erhielt man beispielsweise für 50 Taler ein Badminton-Set, für 300 eine Beach-Volleyball-Anlage. Um ein Badminton-Set zu erwerben, war der Kauf von etwa 50 Frosties-Packungen à 2,79 € erforderlich, was einem finanziellen Aufwand von 139,50 € entsprach." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080107142937.html | |
| <-- vorige Info | |