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  13.02.2008    VG Chemnitz: Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig
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Das VG Chemnitz (Beschl. v. 09.01.2008 - Az.: 3 K 995/07) hat entschieden, dass der neue, zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrag sowohl mit dem nationalen Verfasungsrecht als auch mit dem EU-Recht vereinbar ist:

"Leitsätze:

1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten.

2. Die Regelungen des zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) sind mit dem nationalen Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar.
"


Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080213014516.html
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