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  22.02.2008    VG Hamburg: Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals
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Das VG Hamburg (Beschl. v. 18.12.2007 - Az.: 4 E 2513/07) hat entschieden, dass private Sportwetten weiterhin verboten sind:

"Leitsätze:

1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten.

2. Verboten ist ebenso die Vermittlung von Sportwetten an einen nicht konzessionierten Wettveranstalter mittels eines Internet-Terminals (hier: "Tipomat")."




Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080222010005.html
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