Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Stuttgart: VfB Stuttgart darf weiterhin nicht für private Sportwetten werben

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Abänderungsantrag des VfB Stuttgart gegen die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 29.10.2007, in deren Folge der VfB verpflichtet ist, vorerst jegliche Werbung für private Sportwetten wie z. B. bwin zu unterlassen, mit Beschluss vom 17. März 2008 zurückgewiesen. Damit darf der VfB vorläufig weiterhin nicht für Sportwetten werben.

Der VfB Stuttgart ist der Ansicht, dass der am 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig sei. Mit seinem am 06.02.2008 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellten Abänderungsantrag verlangt er, das Werbeverbot nunmehr aufzuheben.

Die 4. Kammer hat aufgrund der Prozesslage einen rein formellen Beschluss treffen müssen und konnte nicht in der Sache entscheiden, obwohl die Kammer nach wie vor die Rechtsmeinung vertritt, dass ein Verbot privater Sportwetten mit Europarecht nicht vereinbar sei. Denn gegenüber dem hier allein maßgeblichen Bezugspunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.10.2007 lägen keine neuen Umstände vor, die eine Änderung dieser Entscheidung rechtfertigen würden.

Durch das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 01.01.2008 und des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes hierzu vom 04.03.2008 habe sich keine Änderung der bislang maßgeblichen Rechtslage ergeben. Vielmehr seien die zentralen - insbesondere europarechtlichen - Probleme im Wesentlichen unverändert geblieben.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

Az.: 4 K 456/08

Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 17.03.2008

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen