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KG Berlin: Internet-Archiv-Seiten brauchen keine besondere Kennzeichnung

Das KG Berlin (Beschl. v. 15.03.2007 - Az.: 10 W 26/07) hat entschieden, dass Internet-Archiv-Seiten keine besondere Kennzeichnung bedürfen.

Denn auch wenn der URL-Adresse einer Internetseite nicht explizit entnommen werden kann, dass es sich um eine Archivseite handelt, liegt keine unzulässige Irreführung dahingehend vor, dass beim User der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine aktuelle Seite. Ausreichend ist vielmehr, wenn sich aus den näheren Umständen (z.B. Überschrift mit Datums-Angabe, Datum des Impressums) ergibt, dass es sich um ein Archiv handelt.

"Dem Antragsteller ist zuzugeben, dass der URL-Adresse der fraglichen Internetseite nicht explizit entnommen werden kann, dass es sich um eine Archivseite handelt. Dennoch kann ihm nicht dahingehend gefolgt werden, dass die Veröffentlichung dadurch den -unstreitig falschen- Eindruck erweckt, es handele sich um eine noch aktuelle Seite.

Nicht nur das Datum des Impressums -10.09.2001- sondern auch der gesamte Inhalt der Seite -Überschrift: 2001-Kandidatlnnen- machen dem Betrachter deutlich, dass sich die Mitteilung nicht auf die aktuellen Kandidaten der Antragsgegnerin kann, sondern sich allein auf die aus dem Jahr 2001 bezieht. Diese Veröffentlichung ist als Archivierung eines vormals aktuellen und inhaltlich zutreffenden Beitrages zulässig und gibt dem Antragsteller keinen Anspruch auf Unterlassung/Löschung."

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