Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg: Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch ab 13 Musikstücken

Das LG Nürnberg (Beschl. v. 22.09.2008 - Az.: 3 O 8013/08) hat entschieden, dass ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß", der einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.1 UrhG begründet, ab einer Anzahl von 13 Musikstücken gegeben ist.

Damit liegt die Entscheidung auf einer Linie mit dem LG Köln (Beschl. v. 02.09.2008 - Az.: 28 AR 4/08), das "ein gewerbliches Ausmaß" ebenfalls bereits dann bejaht, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Anderer Ansicht hingegen ist das LG Frankenthal (Beschl. v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08), das eine Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen verlangt.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen