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LG München: Domain-Inhaber haftet für Urheberrechtsverstöße bei Online-Stadtplänen

Das LG München (Urt. v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08) hat entschieden, dass ein Domain-Inhaber für die auf seinem Portal veröffentlichten urheberrechtswidrigen Stadtpläne haftet.

Die Klägerin, Inhaberin der entsprechende Nutzungsrechte an den Werken, machte gegen die Beklagten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Bei den Beklagten handelte es sich um ein ehemaliges Paar, das gemeinsam eine Gaststätte betrieb. Sie war als Domain-Inhaberin eingetragen. Er stand mit im Impressum mit seiner Mobilfunk- und Steuernummer.

Die Münchener Richter entschieden, dass beide Beklagten für die Urheberrechtsverletzug haften.

Die Verantwortlichkeit des Beklagten leitete das LG aus dem Umstand her, dass er den fertiggestellten Online-Auftritt - inklusive des Stadtplans - genehmigt habe. Auch sei er im Impressum als Ansprechpartner genannt, so dass er als Mitverpflichteter erkennbar gewesen sei. Er habe mindestens fahrlässig gehandelt, weil er sich nicht vergewissert habe, ob überhaupt eine Berechtigung zur Veröffentlichung des Stadtplans vorliege.

Die Haftung der Beklagten als Mittäterin ergebe sich aus dem Umstand, dass sie daran mitgewirkt habe, dass das urheberrechtlich geschützte Werk auf der Internetseite öffentlich erscheine. Als Domain-Inhaberin habe sie alle Maßnahmen ergreifen müssen, dass der Plan entfernt werde. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass sie dies vergessen oder die dazugehörige Unterlagen verlegt habe. Dahingehend sei ihr zumindest fahrlässiges Verhalten zu unterstellen.

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