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Kategorie: Onlinerecht

AG Köln: Örtliche Zuständigkeit bei Rückzahlung des Online-Kaufpreises

Verlangt der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Online-Vertrag, so ist das Gericht örtlich zuständig, an dem der Verkäufer seinen Wohnsitz hat <link http: www.online-und-recht.de urteile oertliche-gerichtsbarkeit-bei-erstattung-des-kaufpreis-137-c-304-09-amtsgericht-koeln-20091105.html _blank external-link-new-window>(AG Köln, Urt. v. 05.11.2009 - Az.: 137 C 304/09).

Der Kläger erwarb über das Internet beim Beklagten einen PKW, trat aber wenig später vom Vertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Weil der Beklagte sich nicht rührte, erhob der Käufer Klage an seinem Wohnsitz.

Das AG Köln hielt sich für nicht zuständig und wies die Klage ab.

Für die Rückzahlungspflicht sei der Ort des Schuldners maßgeblich, also der Wohnsitz des Verkäufers. Etwas anderes ergebe sich weder aus dem geschlossenen Vertrag noch aus einer sonstigen Verkehrssitte.

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