Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: "pelikan-und-partner.de" verletzt Kennzeichenrechte von Schreibwarenhersteller Pelikan

Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des bekannten Schreibwarenherstellers PELIKAN, so das OLG Hamburg (Beschl. v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08).

In der Vorinstanz vor dem LG Hamburg (Beschl. v. 23.04.2008 - Az.: 310 O 210/08) war PELIKAN noch gescheitert. Die Juristen des Landgerichts sahen insbesondere durch den Zusatz "und-partner" eine ausreichende namensrechtliche Distanz.

Diese Ansicht teilte das OLG Hamburg nicht, sondern sprach PELIKAN den Anspruch zu. Der gewählte Zusatz "und-partner" reiche gerade nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen