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Law-Podcasting: Kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Pressesachen mit Auslandsbezug
Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema "Kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Pressesachen mit Auslandsbezug".
Inhalt:
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können die Menschen im Internet surfen oder allerlei Beiträge sowie Inhalte ins Netz stellen. So auch die Presse. Fast alle Zeitungen verfügen mittlerweile über ein Internet-Archiv, so dass sämtliche Artikel online abgerufen werden können. Wenn das "Hamburger Abendblatt" beispielsweise rechtsverletzende Artikel bereit hält, kann der Betroffene in Deutschland klagen - dank des fliegenden Gerichtsstandes sogar an seinem bevorzugten Gericht.
Bei Pressesachen mit Auslandsbezug hat der BGH vor kurzem hierzu eine wichtige Änderung bekannt gegeben: War bislang das Kriterium des "bestimmungsgemäßen Abrufs" entscheidend, wird nunmehr ein "deutlicher Bezug zum Inland" verlangt.
Was immer das nun in der Praxis zu bedeuten hat.
http://www.dr-bahr.com/news/kein-fliegender-gerichtsstand-mehr-bei-pressesachen-mit-auslandsbezug.html
