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LG Mönchengladbach: Buch darf keine Details über Intimleben enthalten

Schon seit langem erklärt das BVerfG das Intimleben grundsätzlich für tabu. Dem folgt auch das LG Mönchengladbach und hat den Vertrieb eines Buches in der Form verboten, wenn es in einzelnen Passagen Details über das Intimleben einer Betroffenen enthält und diese dem Abdruck nicht zugestimmt hat (Beschl. v. 05.05.2008 - Az. 10 O 107/08).

Das beantragte Totalverbot hat das Landgericht allerdings abgelehnt.

Hintergrund für die Entscheidung ist ein Buch, das sich mit möglichen Unzulänglichkeiten der deutschen Justiz befasst und in einem zweiten Handlungsstrang intime Einzelheiten über die spätere Antragstellerin enthält, deren Veröffentlichung sie aber nicht zugestimmt hatte.

Anmerkung RA Noogie Kaufmann, Master of Arts
Anders als das LG Mönchengladbach hat der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit ein Totalverbot des Buches "Estra" des Schriftstellers Max Biller ausgesprochen.

Das damalige Verbot wurde später durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Besch. v. 13.06.2007 - Az. 1 BvR 1783/05).

Begründung: Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, bestimmte Streichungen oder Änderungen vorzunehmen, um die Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.

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