Die Werbeaussage "Stärkung des Immunsystems" für Nahrungsergänzungsmittel, das Vitamin B12 enthält, ist irreführend, sodass eine Wettbewerbsverletzung vorliegt (KG Berlin, Urt. v. 18.07.2017 - Az.: 5 U 132/15).
Die Beklagte warb für ihr Nahrungsergänzungsmittel, das Vitamin B12 enthielt, u.a. wie folgt:
"- Das Immunsystem stärken
- Schadstoffe natürlich ausleiten
- Bindungsfähigkeit von Schadstoffen
- Immunsystem stimulierende Wirkung
- Erhöhung der Lebensqualität von Typ-II-Diabetikern"
Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung, denn die Wirkungsweise seien nicht nachgewiesen. Es handle sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche in dieser Form nicht von der HCVO zugelassen sei.
Zudem dürften auch erlaubte Werbeaussagen nur für einzelne Stoffe benutzt werden. Bestehe - wie im vorliegenden Fall - das Präparat aus mehreren Bestandteilen, sei eine pauschale Bewerbung hingegen unzulässig.