Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Limburg vom 02.09.2003 - Az.: 4 C 1448/02 (15)
(Leitsatz:)
Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und die Feststellung begehrt, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist, ist hierfür beweispflichtig.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aglimburg020903.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.