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BReg: Bald TK-Vorratsdaten-Speicherung?

Wie die aktuelle c´t (Heft 23/2004, S. 58) meldet, plant die Bundesregierung die Telekommunikationsanbieter und Internet Service Provider zur jahrelangen Vorratsdatenspeicherung zu verpflichten.

In der Vergangenheit wurde eine solchem umfangreiche Speicherung schon mehrfach angedacht, zuletzt im Rahmen der TKG-Novelle, setzte sich jedoch wegen zahlreicher Bedenken nicht durch. Auch auf europäischer Ebene wird über eine mögliche Lösung nachgedacht.

Die FDP hatte Ende September 2004 eine Kleine Anfrage (15/3773) (PDF, 76 KB) zu diesem Thema eingebracht.

Nun hat die Bundesregierung geantwortet (15/3901) (PDF, 100 KB). Zwar weist sie daraufhin, dass das Thema erst vor kurzem im Zuge der TKG-Reform Gegenstand umfangreicher Diskussionen war. Dennoch verneint sie nicht die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Speicherung:

"Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Frage der Einführung einer Mindestspeicherungsfrist für Telekommunikationsverkehrsdaten auf europäischer Ebene diskutiert werden muss.

Hierbei bedarf es einer eingehenden Prüfung sowohl des Entwurfstextes sowie der relevanten und komplexen rechtstatsächlichen Grundlagen als auch der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten der Betroffenen. Die Bundesregierung drängt in den zuständigen europäischen Gremien auf eine vorrangige
und fundierte Klärung dieser Fragen
."

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