Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Hamburg: Keine Eilbedürftigkeit bei älteren Online-Beleidigungen aus Vorjahr

Das AG Hamburg (Beschl. v. 02.06.2005 - Az.: 7C C 73/05) hat entschieden, dass bei älteren, schon über einem Jahr zurückliegenden Online-Beleidigungen keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegt und somit keine einstweilige Verfügung mehr möglich ist:

"Der Antragsteller hat einen Verfügungsanspruch nicht dargelegt und glaubhaft gemacht.

Die von ihm als verletzend angesehene Äußerung in der Thread der Google-Group datieren aus dem letzten Jahr. Der Antragsteller hätte hiergegen schon lange im ordentlichen Verfahren vorgehen können.

Diese Möglichkeit steht dem Antragsteller im Übrigen nach wie vor offen.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die Verletzungshandlung nicht länger als 2 Wochen zurückliegt. Für Verletzungshandlungen im Internet gilt zunächst nichts anderes. Auch im vorliegenden Fall ist – auch in der ergänzenden Stellungnahme des Antragstellers - eine die Eilbedürftigkeit begründete Ausnahme nicht dargelegt."


Diese Entscheidung überrascht nicht wirklich.

Auch wenn die Frist von 2 Wochen sehr kurz bemessen ist und bei anderen Gerichten ein leicht längerer Zeitraum gilt, so entspricht die Ablehnung der einstweiligen Verfügung der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Versperrt ist dem Betroffenem jedoch nur die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Es bleibt ihm unbenommen, ein herkömmlichen Gerichtsverfahren zu betreiben, in dem die identischen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dieses dauert dann aber wesentlich länger und wird nicht innerhalb weniger Tage wie die einstweilige Verfügung entschieden.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen