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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unberechtigte Überlassung gemieteter Lizenzsoftware durch Insolvenzverwalter

Ein Insolvenzverwalter haftet für die unberechtigte Weitergabe von gemieteter Lizenzsoftware an das nachfolgende Unternehmen, wenn im Nutzungsvertrag geregelt ist, dass der Lizenznehmer nicht befugt ist, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen <link http: www.online-und-recht.de urteile weitergabe-von-gemieteter-software-durch-insolvenzverwalter-unzulaessig-28-o-77-06-landgericht-koeln-20100602.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 02.06.2010 - Az.: 28 O 77/06).

Bei der Klägerin handelte es sich um eine Vertriebsfirma für Software, die Firmen die Software "vermietete". Dem Lizenznehmer wurde ein Nutzungsrecht eingeräumt, welches er zeitlich begrenzt inne hatte, aber Dritten nicht übertragen durfte.

Einen derartigen Vertrag schloss die Klägerin mit einer Firma. Nachdem die Firma Insolvenz angemeldet hatte, überließ der Beklagte, der Insolvenzverwalter die Software der nachfolgenden Firma.

Zu Unrecht wie das LG Köln feststellte.

Zwar dürfe der Insolvenzverwalter über die Insolvenzmasse verfügen, jedoch nur im Rahmen der eingeräumten Rechte. Hier habe eine ein drittes Unternehmen die Software verwendet, so dass die Nutzung außerhalb des Vermögens der insolventen Firma verwendet wurde.

Ein solches Recht sei vertraglich gerade eben nicht eingeräumt gewesen.

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