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OLG Brandenburg: Rechtswidrige Bildnutzung auf eBay führt zu 60 EUR Schadensersatz und 100% Verletzerzuschlag
In einer neueren Entscheidung hat das OLG Brandenburg (Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08) noch einmal seine Ansicht bekräftigt, dass für geklaute eBay-Fotos 60,- EUR Schadensersatz zu zahlen sind und im Falle der Nichtnennung des Urhebers ein 100% Verletzerzuschlag zu entrichten ist.
Die Brandenburger Juristen hatten erst vor kurzem (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) geurteilt, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz von 20,- EUR pro Bild verpflichtet ist.
Im vorliegenden Fall war die Schädigerin Unternehmerin, so dass die Summen entsprechend höher waren.
Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so die OLG-Richter.
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