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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Münchengladbach: Santander Bank darf kostenloses Girokonto in kostenpflichtiges nur mit Zustimmung umwandeln

Die Santander Consumer Bank darf ein kostenloses Girokonto nicht ohne Zustimmung ihres Kunden in ein kostenpflichtiges umwandeln <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv santander_lg_moenchengladbach_8_o_62_12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Mönchengladbach, Urt. 28.11.2012 - Az.: 8 O 62/12).

Die verklagte Santander Consumer Bank schrieb ihre Kunden an, die bislang ein kostenloses Girokonto ("Giro4free") bei ihr führten. Das Unternehmen teilte mit, dass der Vertrag in ein "GiroStar"-Konto umgestellt würde, das nach Ablauf von 12 Monaten 5,99 EUR/Monat kosten würde. In dem Schreiben hieß es:

"Wir freuen uns, Ihnen als gutem Kunden mitteilen zu können, dass Ihnen ab sofort unser Premium-Konto GiroStar für 12 Monate kostenlos zur Verfügung steht. So haben Sie die Möglichkeit, sich bequem und in aller Ruhe von den attraktiven Vorteilen des GiroStar Kontos zu überzeugen. Ihr Konto haben wir bereits auf das leistungsstarke GiroStar Paket umgestellt - Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen, als die Vorteile ab sofort zu nutzen. (...)

Wir garantieren Ihnen, dass Sie GiroStar, das regulär € 5,99 im Monat kostet, für 12 Monate kostenfrei erhalten. Sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate GiroStar nicht weiter nutzen wollen, senden Sie uns dieses Schreiben mit umseitigem Vermerk und Unterschrift zurück. Selbstverständlich können Sie auch innerhalb der nächsten 8 Wochen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen."

Das LG Mönchengladbach stufte dies als rechtswidrig ein.

Die Bank erwecke den Eindruck, dass ein Kunde, der nichts unternehme, verpflichtet sei, nach Ablauf der 12 Monate ein Entgelt zu bezahlen. Diese rechtliche Einschätzung ist jedoch falsch, da kein wirksamer Vertrag zwischen dem Bankhaus und dem Kunden zustande gekommen sei.

Für einen derartigen Vertragsschluss bedürfe es einer Zustimmungshandlung des Verbrauchers. Eine solche gebe es jedoch nicht. Vielmehr würde hier auch Schweigen als Annahmeerklärung gewertet werden, was jedoch unzutreffend sei.

Daher verhalte sich die Bank wettbewerbswidrig.

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