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OLG Hamm: Schadensersatzpflicht der Behörde wegen falscher Auskunft aus Einwohnermelderegister
Das OLG Hamm (Urt. v. 08.07.2009 - Az.: 11 U 9/09) hat entschieden, dass die unrichtige Auskunft einer Meldebehörde einen Schadensersatzanspruch auslöst.
Die Klägerin verlangte von der Meldebhörde die aktuelle Adresse eines Schuldners. Zur Identifizierung fügte sie ihrer Anfrage die letzten vier bekannten Aufenthaltsorte bei. Die Behörde nannte eine Adresse.
Die Klägerin erhob daraufhin Klage. Zu Unrecht wie sich später herausstellte. Denn die vom Einwohnermeldeamt genannte Person war eine gänzlich andere. Nun begehrte die Klägerin Schadensersatz wegen der fehlerhaften Auskunft.
Zu Recht wie die Hammer Richter entschieden. Die Behörde sei schadensersatzpflichtig, da sie fahrlässig eine falsche Auskunft erteilt habe. Da die Fehlinformation die unzutreffende Klage verursacht habe, seien diese Kosten der Klägerin zu ersetzen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine der wenigen Entscheidung, die sich mit den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Auskunft im Adressbereich beschäftigen. Insofern ist die Entscheidung für den gesamten Adresshandels-Bereich (insb. Auskunfteien) von erheblicher Relevanz.
Das OLG Bamberg hat in einem bereits länger zurückliegenden Urteil (Urt. v. 07.05.2004 - Az.: 6 U 59/03) entschieden, dass eine Auskunftei für falsche Wirtschaftsauskünfte auf Schadensersatz haftet. Ebenso das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 26.06.2008 - Az.: 22 U 104/06), das ebenfalls eine Haftung bejaht.
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