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VGH Mannheim: Sensible Daten dürfen in Online-Gerichtsentscheidung nicht veröffentlicht werden
Der VGH Mannheim (Beschl. v. 23.07.2010 - Az.: 1 S 501/10) hat entschieden, dass im Internet veröffentlichte Gerichtsentscheidungen grundsätzlich anonymisiert werden müssen.
Die Beklagte veröffentlichte auf dem Web-Portal des Landesarbeitsgerichts eine Gerichtsentscheidung. Der Kläger im vorliegenden Verfahren war auch Kläger im streitgegenständlichen Urteil.
Zwar waren aus dem Urteil die konkreten Rubrums-Daten entfernt worden, gleichwohl war der Kläger der Auffassung, dass seine Person bestimmbar sei. Denn in der Entscheidung befänden sich ärztliche Untersuchungsbefunde, die einen Rückschluss auf die Prozessbeteiligen zuließe.
Die Richter des VGH Mannheim gaben dem Anspruch statt und verpflichteten die Beklagte zur weitergehenden Anonymisierung.
Grundsätzlich sei die Löschung des Rubrums ausreichend, um das Datenschutzrecht der Beteiligten zu wahren. Im vorliegenden Verfahren genüge dies jedoch ausnahmsweise nicht.
Denn der Kläger sei durch eine kurze Internet-Recherche bestimmbar. Grund dafür sei, dass seine Vita detailliert geschildert, die Gerichte genannt worden seien, an denen er bereits prozessiert habe und zudem ausführliche Angaben zu seinen ärztlichen Untersuchungsbefunden gemacht worden seien. Ein Rückschluss auf seine Person sei daher durch nur wenige Schritte möglich, so dass eine Veröffentlichung in der derzeitigen Form nicht berechtigt sei.
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