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LG Düsseldorf: Stadtwerke Düsseldorf erwirken wegen unzulässiger Google AdWords-Werbung Unterlassungsverbot
Ein Mitbewerber im Energieversorgungsbereich darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf" bei Google AdWords werben, so das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.08.2009 - Az.: 2a O 209/09).
Die Antragsgegnerin warb bei Google AdWords wie folgt:
"Stadtwerke Düsseldorf
E(...) Ökostrom: günstig & sauber.
Jetzt wechseln & Prämie sichern!
www.E(...).de/Oekostrom"
Die Antragstellerin, die Stadtwerke Düsseldorf, sahen darin eine Rechtsverletzung.
Zu Recht. Das LG Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung, in der der Antragsgegnerin die weitere Werbung verboten wurde.
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/stadtwerke-duesseldorf-erwirken-wegen-unzulaessiger-google-adwords-werbung-unterlassungsverbot.html
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