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LG Düsseldorf: Stadtwerke Düsseldorf erwirken wegen unzulässiger Google AdWords-Werbung Unterlassungsverbot

Ein Mitbewerber im Energieversorgungsbereich darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf" bei Google AdWords werben, so das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.08.2009 - Az.: 2a O 209/09).

Die Antragsgegnerin warb bei Google AdWords wie folgt:

"Stadtwerke Düsseldorf
E(...) Ökostrom: günstig & sauber.
Jetzt wechseln & Prämie sichern!
www.E(...).de/Oekostrom"

Die Antragstellerin, die Stadtwerke Düsseldorf, sahen darin eine Rechtsverletzung.

Zu Recht. Das LG Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung, in der der Antragsgegnerin die weitere Werbung verboten wurde.

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