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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Übermittlung der XML-Datei zum Handelsregister löst keine zusätzliche Notar-Gebühr aus

Die per XML-Datei erfolgte elektronische Anmeldung zum Handelsregister löst keine zusätzlichen Kosten aus, insbesondere keine weiteren Notar-Gebühren, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-erstellung-einer-xml-datei-erhaelt-notar-keine-gesonderte-gebuehr-i-10-w-55-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20090915.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.09.2009 - Az.: I-10 W 55/09).

Im Rahmen einer üblichen elektronischen Handelsregisteranmeldung erstelte der Kläger, ein Notar, die notwendige Strukturdatei (XML-Datei) und erhob dafür eine eigene Gebühr.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter aktuell entschieden. Die Erlaubnis, ein weiteres Entgelt zu erheben, ergebe sich nicht aus der gesetzlichen Kostenordnung.

Die OLG-Juristen betonten zwar ausdrücklich, dass die Erstellung der Datei zusätzicher Aufwand sei, der auch eigentlich extra vergütet werden müsste. Die derzeitige Gesetzeslage sehe aber eine solche Regelung gerade nicht vor, so dass es bei den normalen Kosten bleibe.

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