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LG Düsseldorf: Unberechtigter Dispute-Eintrag ist Rechtsverletzung

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 19.08.2009 - Az.: 34 O 16/09) hat entschieden, dass ein unberechtigter Dispute-Eintrag eine Rechtsverletzung darstellt. Der in seinen Rechten beeinträchtigte Domain-Inhaber kann die Löschung des Dispute verlangen. 

Die Beklagte hatte einen unbegründeten Dispute auf die Domain "cola.de" des Klägers gesetzt. Dieser klagte nun auf Verzicht des Dispute und bekam Recht.

Dem Domaininhaber stehe ein absolutes Nutzungsrecht zu. Bei diesem Recht handle es sich um ein geschütztes Recht, welches dem Domaininhaber zugewiesen sei. Nur der Inhaber der Domain könne grundsätzlich darüber entscheiden, ob diese beispielsweise an einen Dritten veräußert werden solle. Liege aber ein Dispute-Eintrag vor, werde dieses Recht dem Inhaber genommen.

Die Frage, ob ein Dispute-Eintrag eine Rechtsverletzung stellt, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen. Das BVerfG (Beschl. v. 24.11.2004 - Az.: 1 BvR 1306/02) sieht das Recht an einer Domain nicht als absolutes Recht an, das einen Abwehranspruch begründen könne. Das OLG Köln (Urt. v. 17.03.2006 - Az.: 6 U 163/05) und das LG Köln (Urt. v. 08.05.2009 - Az.: 81 O 220/08) sind da anderer Ansicht und bejahen vielmehr einen derartigen Anspruch.

Siehe dazu auch unseren Law-Podcast "Ansprüche bei unberechtigtem Dispute?".

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