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AG Charlottenburg: Unverlangte Faxwerbung rechtfertigt Streitwert von 7500 Euro

Für die unverlangte Zusendung von Fax-Nachrichten ist ein Streitwert von 7.500,- EUR anzusetzen, so das AG Charlottenburg (Beschl. v. 28.02.2011 - Az.: 207  61/11).

Es ging um die Frage der unerlaubten Fax-Werbung. Das AG Charlottenburg legte einen Streitwert von 7.500,- EUR fest. Es sei von diesem höheren Wert auszugehen, weil die ungewollte Werbung-Übermittlung den einzigen Fax-Anschluss des betroffenen Gewerbebetriebes massiv störe. 

Die Rechtsprechung zum Streitwert in Spam-Sachen ist sehr unterschiedlich. Von einigen hundert bis einigen tausend Euros wird von den Gerichten praktisch alles vertreten.

 

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