AG Düsseldorf: 2500 EUR Streitwert für urheberrechtswidrigen Upload eines einzelnen Musikstücks

Der rechtswidrige Upload eines einzelnen Musikwerks in einer P2P-Musiktauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von maximal 2.500,- EUR (AG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011 - Az.: 57 C 15740/09).

Es ging um eine Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Musiktauschbörse. Der Kläger setzte für den Rechtsverstoß einen Streitwert von 10.500,- EUR an. Der Beklagte meinte, dies sei eindeutig zu hoch gegriffen.

Das AG Düsseldorf stimmte dem zu und legte - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH - einen Streitwert von 2.500,- EUR fest. Diese Summe sei für den Upload eines einzigen Liedes angemessen und verhältnismäßig.

 

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