LG Düsseldorf: 50.000,- EUR Streitwert für rechtswidrigen Upload von 5 Musikstücken in P2P-Tauschbörse

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das LG Düsseldorf (Beschl. v. 25.02.2011 - Az.: 12 O 73/11) für das Anbieten von 5 aktuellen "Unheilig"-Musikstücken in einer P2P-Tauchbörse einen Streitwert von 50.000,- EUR angenommen.

Es handelte sich dabei um die Stücke “Das Meer”“Seenot”, “Für immer”, “Geboren Um Zu Leben” und  “Unter Deiner Flagge”, die der Antragsgegner online anbot.

Die Düsseldorfer Richter untersagten dem Antragsgegner das weitere Anbieten und legten den Streitwert bei 50.000,- EUR fest.

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