OLG Karlsruhe: Auch kurze Texte von Nachrichtenagenturen können urheberrechtlich geschützt sein

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 10.08.2011 - Az.: 6 U 78/10) ist der Ansicht, dass auch kurze Texte von Nachrichtenagenturen urheberrechtlich geschützt sein können.

Die klägerische Nachrichtenagentur ging gegen die Übernahme ihrer Texte im Online-Bereich vor. Der Beklagte verteidigte sich damit, dass die Werke aufgrund ihrer Kürze nicht urheberrechtlich geschützt sein.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Ansicht nicht, sondern bejahten die grundsätzliche Schutzfähigkeit auch derartiger Texte.

Die notwendige Schöpfungshöhe könne bereits dadurch erreicht werden, dass ein Themenschwerpunkt ausgewählt und in vielfacher Weise dargestellt werde. Auch wenn später die Sprache eher neutral und allgemein ausfalle, könne der Text gleich urheberrechtlich geschützt sein.

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